Allgemeine Geschäftsbedingungen Kundendaten Wir versichern Ihnen, das Ihre persönlichen Daten von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. 1.0. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma Berger und dem Kunden. Die Firma Berger erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Bedingungen gelten als anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung. Eigene Bedingungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, diese Bedingungen werden von der Firma Berger ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit dem Liefervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bezüglich des Schriftform erfordernisses. Die Mitarbeiter der Firma Berger sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Liefervertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen. Änderungen der Beding ungen bleiben vorbehalten, werden jedoch in einer angemessenen Frist bekannt gegeben.Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Aäkündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Firma Berger berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 2.0. Angebot und Lieferung 2.1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers. 2.2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des bezeich- neten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. 2.3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Ändrungen sollen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. 2.4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwen- dungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. 2.5. Werden dem Verkäufer, ohne das ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwür- digkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutretn. 3.0. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ausgewiesene Skontobeträge sind nur mit Fälligkeitstermin anwendbar. Unberechtigt inanspruchgenommene Skontobeträge werden rück belastet. 3.2. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Wochen wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen. 3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. 3.4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. 3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4.0. Lieferzeit 4.1. Lieferfristen und -termine gelten als annähend vereinbart, es sei denn, das der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. 4.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationenzu geben und seine Verpflchtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 5.0. Eigentumsvorbehalt 5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefertrag vor. 5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers über gegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Geahrgegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Käufer dies auf eigene Kosten durchführen. 6.0. Haftung bei Mängeln 6.1. Für Mängel der Lieferung - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerb licher und/ oder gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang beträgt bei privater nutzung 6 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. 6.2. Im falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. 6.3. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbrauer ist, unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den §§ 440,323,326, Abs. 1 S. 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern. 6.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Wartung, nicht sachgemäßer Bean- spruchung sowie Nichtbeachtung der Montag- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsan- sprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. 6.5. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung ( Nachbesserung oder Ersatzlieferung ) vozunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. 6.6. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 6.7. Gewährleistungsansprüche auf von uns durchgeführte Reparaturen bestehen an der Sache für Privatnutzer 6 Monate nach Fälligkeit des Zahlbetrages. Für gewerbliche Nutzer beschränken wir diese Gewährleistung auf 3 Monate nach Ausführungsdatum der Reparatur. Die Gewährleistungsansprüche be- treffen nur den von uns dokumentierten Aufwand, eingebaute Ersatzteile und die damit ausgewiesene Reparaturleistung. Ausgeschlossen von Gewähr- leistungsansprüchen sind Verschleißteile, Werkzeuge und Schäden durch unsachgemäße Nutzung. 7.0. Haftungsbeschräkung 7.1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss vorausseh- baren Schäden sowie der Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtung- und Erfüllungsgehilfen. 7.2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. 7.3. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. 8.0. Gerichtsstand und Erfüllungsort 8.1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort. 8.2. Für alle Rechtstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 8.3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. 9.0. Rechtswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
Montags, Dienstags und Donnerstags: 8.oo - 12.oo und 13.oo - 18.oo Uhr Mittwochs: geschlossen Freitags: 8.oo - 12.oo und 13.oo - 17.oo Uhr Samstags: 9.oo - 12.oo Uhr
035206 21781
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kundendaten Wir versichern Ihnen, das Ihre persönlichen Daten von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. 1.0. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma Berger und dem Kunden. Die Firma Berger erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Bedingungen gelten als anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung. Eigene Bedingungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, diese Bedingungen werden von der Firma Berger ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit dem Liefervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bezüglich des Schriftformerfordernisses. Die Mitar- beiter der Firma Berger sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Liefervertrages einschließlich dieser Beding- ungen hinausgehen. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbe- halten, werden jedoch in einer angemessenen Frist bekannt gegeben.Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Aäkündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Firma Berger berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 2.0. Angebot und Lieferung 2.1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrück- lich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden tech- nischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers. 2.2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand ge liefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbar keit schriftlich mitzuteilen. 2.3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Ändrungen sollen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. 2.4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes blei- ben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geän- dert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änder- ungen für den Käufer zumutbar sind. 2.5. Werden dem Verkäufer, ohne das ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutretn. 3.0. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ausgewiesene Skontobeträge sind nur mit Fälligkeitstermin anwendbar. Unberechtigt inanspruchgenommene Skontobeträge werden rückbelastet. 3.2. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Wochen wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt einge- treten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen,hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen. 3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. 3.4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berech- tigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz zu for- dern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit hö- herem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbe- lastung nach. 3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Ge genansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehalt- ungsrechtes insoweit befugt,als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4.0. Lieferzeit 4.1. Lieferfristen und -termine gelten als annähend vereinbart, es sei denn, das der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als ver- bindlich gegeben hat. 4.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Ver- käufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unver züglich die erforderlichen Informationenzu geben und seine Verpflch tungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 5.0. Eigentumsvorbehalt 5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefertrag vor. 5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers über gegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Geahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neu- wert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erfor- derlich sind, muß der Käufer dies auf eigene Kosten durchführen. 6.0. Haftung bei Mängeln 6.1. Für Mängel der Lieferung - außer bei Fehlen zugesicherter Eigen- schaften oder bei schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei ge- werblicher und/ oder gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahr- übergang beträgt bei privater nutzung 6 Monate, bei gewerblicher und / oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausge- schlossen. 6.2. Im falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen ins- besondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. 6.3. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Ver- brauer ist, unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den §§ 440,323,326, Abs. 1 S. 3 BGB von dem Vertrag zurück- zutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern. 6.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die ent- standen sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der War- tung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montag- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutz- ung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. 6.5. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung ( Nachbesserung oder Ersatzlieferung ) vozunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. 6.6. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zu- gesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 6.7. Gewährleistungsansprüche auf von uns durchgeführte Repara- turen bestehen an der Sache für Privatnutzer 6 Monate nach Fälligkeit des Zahlbetrages. Für gewerbliche Nutzer beschränken wir diese Ge- währleistung auf 3 Monate nach Ausführungsdatum der Reparatur. Die Gewährleistungsansprüche betreffen nur den von uns dokumen- tierten Aufwand, eingebaute Ersatzteile und die damit ausgewiesene Reparaturleistung. Ausgeschlossen von Gewährleistungsansprüchen sind Verschleißteile, Werkzeuge und Schäden durch unsachgemäße Nutzung. 7.0. Haftungsbeschräkung 7.1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene An- sprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körper- schäden betreffen, werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtung- und Erfüllungsgehilfen. 7.2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unbe- rührt. 7.3. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungs- gesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. 8.0. Gerichtsstand und Erfüllungsort 8.1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort. 8.2. Für alle Rechtstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Ver- käufer ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 8.3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. 9.0. Rechtswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
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